Fortbildung nach § 53 (2) und (3): 18. & 19. Mai + + +

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Bleibe als Fahrlehrer/in am Ball und sichere dir deine nächste
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Gelber Hintergrund mit Mann im Vordergrund. Der Mann hat dunkle lockige Haare und trägt ein gelbes Tshirt.

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Nachdenklicher junger Mann in einem gelben T-Shirt.

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Fahrlehrerfortbildung in NRW –
Pflicht & Weiterbildung bei Kepp

Als Fahrlehrer*in bist du nach §53 FahrlG gesetzlich dazu verpflichtet, dich regelmäßig fortzubilden. Dabei kannst du alle vier Jahre an einer 3-tägigen Fortbildung teilnehmen oder jährlich für einen Tag zu uns ins Lernzentrum Fahrlehrer nach Hagen kommen.

Neben Veränderungen im technischen Bereich, bleibst du somit auch bei Änderungen im Straßenverkehrsrecht und pädagogischen Fachbereichen auf dem Laufenden. So wird sichergestellt, dass du deinen Fahrschüler*innen immer aktuelles und korrektes Wissen vermittelst.

Neben den Fortbildungen § 53 (1), § 53 (2) und § 53 (3) hast du außerdem bei uns die Möglichkeit dich als Fahrlehrer*in weiterzubilden und die Einweisungsseminare nach § 45 FahrlG zur Seminarleitung ASF und § 16 FahrlG zum Ausbildungsfahrlehrer zu absolvieren. Auch die Fortbildung §7 BKrFQV steht dir bei uns zur Verfügung.

Bringe deine Fähigkeiten als Fahrlehrer*in auf ein neues Level!

Fortbildung gemäß §53 Abs. 1 FahrlG

Fortbildung gemäß §53 Abs. 2 FahrlG – ASF

Fortbildung gemäß § 53 Abs. 3 FahrlG

§ 45 FahrlG Einweisungsseminar Seminarleiter ASF

§ 16 FahrlG Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer

§ 7 BKrFQV Fortbildung für Berufskraftfahrerausbilder

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Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich deiner beruflichenZukunft näher!Schreib uns einfach oder rufe uns an.

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Inhalte der Fahrlehrerfortbildung

Die Fahrlehrerfortbildung dient der kontinuierlichen fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung. Sie stellt sicher, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer gemäß § 53 FahrlG stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen, pädagogischen und verkehrsrelevanten Entwicklungen bleiben.

Unsere Fortbildungen verbinden Theorie, Praxis und kollegialen Austausch und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Anforderungen des modernen Fahrschulalltags.

Dabei konzentrieren wir uns unter anderem auf Weiterentwicklungen im Straßenverkehrs- und Fahrlehrerrecht, Methoden zur Unterrichtsgestaltung und Kommunikation, Neuerungen in der Fahrzeugtechnik sowie betriebswirtschaftliche Themen und Sonderthemen.

Transparenter Hintergrund mit schwarzer Schrift in Großbuchstaben
Transparenter Hintergrund mit schwarzer Schrift in Großbuchstaben
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Warum die Fahrlehrerfortbildung
bei Kepp?

Bei uns im Lernzentrum Fahrlehrer bekommst du:

Warum die Fahrlehrerfortbildung
bei Kepp?

Wie oft muss ich mich fortbilden?

Welche gesetzliche Fortbildung ist für mich relevant?

Wie lange dauert eine Fortbildung?

Ist die Fortbildung anerkannt?

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