Nächste Fortbildung nach § 53 (1): 16. - 19. September + + +

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Fahrlehrerfortbildung in NRW

Du suchst eine Fahrlehrerfortbildung oder möchtest deine Fahrlehrertätigkeit gezielt erweitern? Fahrlehrerfortbildungen dienen dazu, fachliche, rechtliche, technische und pädagogsiche Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen und die Qualität der Fahrausbildung sicherzustellen.

Bei uns im Lernzentrum Fahrlehrer in Hagen (NRW) findest du verschiedene anerkannte Fortbildungen und Seminare für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer: Dazu gehören unter anderem die Fortbildung nach §53 (1), §53 (2) und §53 (3) FahrlG, Einweisungsseminare nach §45 und §16 FahrlG sowie die Fortbildung für Berufskraftfahrerausbildung nach §7 BKrFQV. So findest du je nach Tätigkeit die passende Fortbildung - egal, ob du deine regelmäßige Pflichtfortbildung absolvieren, ASF-Seminare leiten, als Ausbildungsfahrlehrer tätig sein oder Berufskraftfahrer ausbilden möchtest.

Wir unterstützen dich dabei, die passende Fortbildung für deine Tätigkeit zu finden.

Fortbildung gemäß §53 Abs. 1 FahrlG

Fortbildung gemäß §53 Abs. 2 FahrlG – ASF

Fortbildung gemäß § 53 Abs. 3 FahrlG

§ 45 FahrlG Einweisungsseminar Seminarleiter ASF

§ 16 FahrlG Einweisungsseminar Ausbildungsfahrlehrer

§ 7 BKrFQV Fortbildung für Berufskraftfahrerausbilder

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Inhalte der Fahrlehrerfortbildung

Die Fahrlehrerfortbildung dient der kontinuierlichen fachlichen und pädagogischen Weiterentwicklung. Sie stellt sicher, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer gemäß § 53 FahrlG stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen, pädagogischen und verkehrsrelevanten Entwicklungen bleiben.

Unsere Fortbildungen verbinden Theorie, Praxis und kollegialen Austausch und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie an den Anforderungen des modernen Fahrschulalltags.

Dabei konzentrieren wir uns unter anderem auf Weiterentwicklungen im Straßenverkehrs- und Fahrlehrerrecht, Methoden zur Unterrichtsgestaltung und Kommunikation, Neuerungen in der Fahrzeugtechnik sowie betriebswirtschaftliche Themen und Sonderthemen.

Warum die Fahrlehrerfortbildung
bei Kepp?

Bei uns im Lernzentrum Fahrlehrer bekommst du:

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ich mich fortbilden?

Welche gesetzliche Fortbildung ist für mich relevant?

Ist eine Fahrlehrerfortbildung Pflicht?

Was ist der Unterschied zwischen §53 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3?

Wie lange dauert eine Fortbildung?

Ist die Fortbildung anerkannt?

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