Als Fahrlehrer/in bist du gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung gemäß § 53(1) FahrlG teilzunehmen, um deine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und deine Fahrlehrerlaubnis zu behalten. Du hast aber auch die Möglichkeit jährlich eine eintägige Fortbildung zu besuchen.
Die Fortbildung umfasst Themen wie Verkehrsvorschriften, Fahrtechniken und Lernmethoden. Diese Fortbildungspflicht ist wichtig aufgrund von Neuerungen und Änderungen im technischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext.
FORTBILDUNG
START
ENDE
Fortbildung §53 (1)
16. September 2026
18. September 2026
Fortbildung §53 (1)
16. Dezember 2026
18. Dezember 2026
Fortbildung §53 (1)
17. März 2027
19. März 2027
Fortbildung §53 (1)
15. September 2027
17. September 2027
Fortbildung §53 (1)
15. Dezember 2027
17. Dezember 2027
Sichere dir deinen Platz in der nächsten Fortbildung
und bleibe auf dem neuesten Stand.