Die Fortbildung nach §7 BKrFQV richtet sich an Fahrlehrer/innen und Ausbildende, die im Bereich der Berufskraftfahrerausbildung tätig sind.
Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer (m/w/d) durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist alle 4 Jahre zu absolvieren.
Die Dozenten- und Fahrlehrerfortbildung gemäß §7 BKrFQV findet in Kooperation mit Truck Trainer statt.
Um an der Fortbildung teilzunehmen, solltest du:
FORTBILDUNG
START
ENDE
§7 BKrFQV
24. Juni 2027
26. Juni 2027
Sichere dir deinen Platz in der nächsten Fortbildung und bleibe auf dem neuesten Stand.