Fahrlehrerlaubnisklasse BE: Ab 23. November + + +

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§ 16 FahrlG Eiweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gemäß §16 FahrlG

Möchtest du Fahrlehreranwärterinnen professionell ausbilden und deine Fahrschule weiterentwickeln? Mit dem Einweisungsseminar gemäß § 16 FahrlG bei Kepp® qualifizierst du dich als Ausbildungsfahrlehrerin und leistest einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Fahrlehrerausbildung.

Achtung: Die Fahrschulleitung oder verantwortliche Leitung, die ihre Fahrlehrer/innen ausbilden lassen wollen, müssen ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein, auch wenn sie nicht selbst ausbilden!

Deine Vorteile bei Kepp®

Wie werde ich Ausbildungsfahrlehrer?

Wer Fahrlehreranwärter (m/w/d) ausbildet, braucht dafür eine Erlaubnis sowie verschiedene Kenntnisse und Fertigkeiten. Um Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) nach §16 FahrlG zu werden, musst du folgende Voraussetzungen mitbringen:

Inhalte

  • Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung
  • Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens
  • Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung
  • Ziele und Inhalte des Lehrpraktikums
  • Vorbereitung auf die Rolle als Ausbildungsfahrlehrer/in
  • Dokumentation
  • Erfahrungsaustausch & Ideensammlung

Abschluss

  • Zertifikat „Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) gemäß §16 FahrlG“

Nächste
Termine

FORTBILDUNG

START

ENDE

Einweisungsseminar §16

19. April 2027

23. April 2027

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erweitere deine Qualifikationen als Fahrlehrer*in.