Jeder Fahrlehrer (m/w/d) hat zu Beginn seiner Karriere eine Ausbildung mit theoretischem und praktischem Unterricht abgeschlossen. Doch wer bildet eigentlich angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer aus? DU!
Fahrschulinhaber/innen, verantwortliche Leitungen und Fahrlehrer/innen, die gerne ihren Nachwuchs selbst ausbilden möchten. Die Fahrlehrerfortbildung zum Ausbildungsfahrlehrer nach §16 FahrlG berechtigt dich nach Abschluss selbst Fahrlehreranwärter (m/w/d) auszubilden. Die Qualität der angehenden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer hängt von einer sorgfältigen Ausbildung ab, die wir dir in unserer Fortbildung vermitteln.
Achtung: Die Fahrschulleitung oder verantwortliche Leitung, die ihre Fahrlehrer/innen ausbilden lassen wollen, müssen ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein, auch wenn sie nicht selbst ausbilden!
Wer Fahrlehreranwärter (m/w/d) ausbildet, braucht dafür eine Erlaubnis sowie verschiedene Kenntnisse und Fertigkeiten. Um Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) nach §16 FahrlG zu werden, musst du folgende Voraussetzungen mitbringen:
15. Juli
bis
19. Juli
Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich deiner beruflichen Zukunft näher!
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