Möchtest du Fahrlehreranwärterinnen professionell ausbilden und deine Fahrschule weiterentwickeln? Mit dem Einweisungsseminar gemäß § 16 FahrlG bei Kepp® qualifizierst du dich als Ausbildungsfahrlehrerin und leistest einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Fahrlehrerausbildung.
Achtung: Die Fahrschulleitung oder verantwortliche Leitung, die ihre Fahrlehrer/innen ausbilden lassen wollen, müssen ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein, auch wenn sie nicht selbst ausbilden!
Wer Fahrlehreranwärter (m/w/d) ausbildet, braucht dafür eine Erlaubnis sowie verschiedene Kenntnisse und Fertigkeiten. Um Ausbildungsfahrlehrer (m/w/d) nach §16 FahrlG zu werden, musst du folgende Voraussetzungen mitbringen:
12. Mai
bis
16. Mai
Sichere dir deinen Platz im nächsten Einweisungsseminar und
erweitere deine Qualifikationen als Fahrlehrer*in.