Die Fahrlehrerfortbildung gemäß §53 Abs. 2 FahrlG richtet sich an Inhaber/innen einer Seminarerlaubnis für Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF). Inhaber der Seminarerlaubnis müssen alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen.
ASF ist eine Maßnahme, die Fahranfänger nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr bewältigen müssen. Als Fahrlehrer musst du demnach optimal auf die Durchführung des Aufbauseminars vorbereitet sein und effektiv Fahranfänger unterstützen. Unsere Fortbildung bereitet dich darauf auf, mit Fahranfängern zu kommunizieren und ihnen mit interaktiven Lernmethoden und pädagogischen Methoden ihre Einstellung zum Verkehrsgeschehen zu verbessern.
17. Dezember 2024
08. April 2025
02. Dezember 2025
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