BE-Fahrlehrer/in werden: Ab 24. November +++

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§ 7 BKrFQV Dozenten- und Fahrlehrerfortbildung

Die Fortbildung nach §7 BKrFQV richtet sich an Fahrlehrer/innen und Ausbildende, die im Bereich der Berufskraftfahrerausbildung tätig sind.

Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer (m/w/d) durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.

Die Dozenten- und Fahrlehrerfortbildung gemäß §7 BKrFQV findet in Kooperation mit Truck Trainer statt.

Deine Vorteile bei Kepp®

Voraussetzungen

Um an der Fortbildung teilzunehmen, solltest du:

Inhalte

  • Berechnungen nach VDI, EN und CPU Code 2015
  • Neue Aufbautennorm EN 12 672:2017
  • Verpackungsprüfungen nach EUMOS und DIN
  • Kontrollvorgaben der EU für Ladungssicherung und Transportverpackung nach Rili
  • EU NR. 47/2014 und der Techkontroll V
  • Fahrpersonalrecht
  • Zielsetzung und Geltungsbereiche relevanter nationaler Gesetze und europäischer Verordnungen
  • Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
  • Dokumentations- und Nachweispflichten des Fahrpersonals und des Unternehmens sowie deren praktische Anwendung
  • Manuelle Nachträge in unterschiedlichen Konstellationen und deren praktische Anwendung
  • Digitale und intelligente Fahrtenschreiber – Vorschriften und Bedienung
  • Methodik/Didaktik
  • Förderung von Selbstreflexion und Grundsätze der Wahrnehmung
  • Reflexion von methodisch/didaktischen Grundsätzen der Erwachsenenfortbildung und deren Anwendung in der Praxis

Abschluss

  • Zertifikat „Fortbildung für Ausbilder nach §7 BKrFQV“

Nächste
Termine 2026

18. Juni 2026

bis

20. Juni 2026

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