Die Fortbildung nach §7 BKrFQV richtet sich an Fahrlehrerinnen/Fahrlehrer und Ausbildende, die im Bereich der Berufskraftfahrerausbildung tätig sind.
Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer (m/w/d) durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist spätestens alle 4 Jahre zu absolvieren.
Die Dozenten- und Fahrlehrerfortbildung gemäß §7 BKrFQV findet in Kooperation mit Truck Trainer statt.
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