Die Fahrlehrerfortbildung gemäß §53 (1) FahrlG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die Themen wie Verkehrsvorschriften, Fahrtechniken und Lernmethoden umfasst. Jeder Fahrlehrer (m/w/d) ist verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre an einer allgemeinen Fortbildung nach § 53 (1) FahrlG teilzunehmen. Diese Fortbildungspflicht ist wichtig aufgrund von Neuerungen und Änderungen im technischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext. Diese präsentieren wir unseren Teilnehmenden in angenehmer Atmosphäre und mit erfahrenen Dozenten.
18. Dezember
bis
20. Dezember
Weitere Termine folgen!
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