LKW- & Busfahrlehrer werden: Ab 18. August +++

LKW- & Busfahrlehrer werden: Ab 18. August +++

LKW- & Busfahrlehrer werden: Ab 18. August +++

LKW- & Busfahrlehrer werden: Ab 18. August +++

Kepp Logo mit schwarzem Schriftzug

Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53 (1) FahrlG


Als Fahrlehrer/in bist du gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung gemäß § 53(1) FahrlG teilzunehmen, um deine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und deine Fahrlehrerlaubnis zu behalten. Die Fortbildung umfasst Themen wie Verkehrsvorschriften, Fahrtechniken und Lernmethoden. Diese Fortbildungspflicht ist wichtig aufgrund von Neuerungen und Änderungen im technischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext.

Deine Vorteile bei Kepp®

Voraussetzungen für die Fahrlehrerfortbildung §53 (1) FahrlG

Inhalte

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts und Fahrlehrerecht
  • Änderungen der Verhältnisse im Straßenverkehr und Kraftfahrtwesen
  • Verkehrspädagogik
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen für den Fahrschulbetrieb
  • Nachhaltige Mobilität, alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität
  • Hilfe und Tipps im Umgang mit ängstlichen Fahrschüler/innen
  • Kommunikationstechniken
  • Erfahrungsaustausch aus der eigenen Perspektive

Abschluss

  • Zertifikat „Allgemeine Fahrlehrerfortbildung nach § 53 (1) FahrlG“

Nächste
Termine

17. September

bis

19. September

03. Dezember

bis

05. Dezember

Jetzt anmelden

Sichere dir deinen Platz in der nächsten Fortbildung
und bleibe auf dem neuesten Stand.