Als Fahrlehrer/in bist du gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung gemäß § 53(1) FahrlG teilzunehmen, um deine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und deine Fahrlehrerlaubnis zu behalten. Du hast aber auch die Möglichkeit jährlich eine eintägige Fortbildung zu besuchen.
Die Fortbildung umfasst Themen wie Verkehrsvorschriften, Fahrtechniken und Lernmethoden. Diese Fortbildungspflicht ist wichtig aufgrund von Neuerungen und Änderungen im technischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext.
20. Mai
bis
22. Mai
16. September
bis
18. September
16. Dezember
bis
18. Dezember
Sichere dir deinen Platz in der nächsten Fortbildung
und bleibe auf dem neuesten Stand.