Als Fahrlehrer/in bist du gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung gemäß § 53(1) FahrlG teilzunehmen, um deine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und deine Fahrlehrerlaubnis zu behalten. Du hast aber auch die Möglichkeit jährlich eine eintägige Fortbildung zu besuchen.
Die Fortbildung umfasst Themen wie Verkehrsvorschriften, Fahrtechniken und Lernmethoden. Diese Fortbildungspflicht ist wichtig aufgrund von Neuerungen und Änderungen im technischen, rechtlichen und pädagogischen Kontext.
03. Dezember 2025
bis
05. Dezember 2025
11. Februar 2026
bis
13. Februar 2026
20. Mai 2026
bis
22. Mai 2026
16. September 2026
bis
18. September 2026
16. Dezember 2026
bis
18. Dezember 2026
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