Du möchtest Fahrschüler/innen, die während der Probezeit verkehrsauffällig geworden sind, unterstützen? Dann lass dich von uns zur Seminarleitung für Aufbauseminare in unserem Einweisungslehrgang nach § 45 FahrlG weiterbilden. Wer Aufbauseminare anbieten möchte, muss an einem viertägigen Grundkurs und an einem viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars teilnehmen.
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