Wenn du als Fahranfänger*in während deiner Probezeit auffällig geworden bist, z. B. durch Handy am Steuer, zu schnelles Fahren oder andere Verkehrsverstöße, kann die Fahrerlaubnisbehörde dich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF Seminar) verpflichten.
Das Seminar fördert bei auffälligem Fahrverhalten in der Probezeit:
Durch Gruppenarbeit und praktische Übungen lernst du, Gefahren besser einzuschätzen und verantwortungsvoller zu fahren.
In der Regel wird bei Verkehrsverstößen zwischen schwerwiegenden A-Verstößen und weniger schwerwiegenden B-Verstößen unterschieden. Am Aufbauseminar teilnehmen musst du, wenn du einen A-Verstoß begehst oder zwei B-Verstöße innerhalb derProbezeit hast.
In solchen Fällen verlängert sich deine Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Bei Nicht-Teilnahme droht der Führerscheinverlust.
A-Verstöße
B-Verstöße
Dann komm vorbei! Wir beraten dich gerne und bringen dich Schritt für Schritt zum Führerschein!
Du brauchst erstmal nichts, außer einen Termin!
Easy, oder?